Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2680
OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3167
  • MDR 1990, 77
  • NStZ 1989, 587
  • NZV 1990, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Bei der Anbringung einer Revisionsbegründung durch Telefax ist jedoch im Hinblick auf § 345 Abs. 2 StPO zu verlangen, daß die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers durch das Empfangsgerät reproduziert wird; der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um jenem gesetzlichen Erfordernis zu entsprechen, vgl. die die gleichartige Regelung in § 130 Nr. 6 ZPO betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1987, 341 und des Bundesarbeitsgerichts MDR 1989, 851 [BAG 14.03.1989 - 1 AZB 26/88] ; siehe auch die zitierte BGH-Entscheidung, in der für den Telex-Verkehr verlangt wird, daß die übermittelte Erklärung abschließend den Namen des Urhebers als Ersatz für dessen Unterschrift anführt.
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Bei der Anbringung einer Revisionsbegründung durch Telefax ist jedoch im Hinblick auf § 345 Abs. 2 StPO zu verlangen, daß die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers durch das Empfangsgerät reproduziert wird; der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um jenem gesetzlichen Erfordernis zu entsprechen, vgl. die die gleichartige Regelung in § 130 Nr. 6 ZPO betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1987, 341 und des Bundesarbeitsgerichts MDR 1989, 851 [BAG 14.03.1989 - 1 AZB 26/88] ; siehe auch die zitierte BGH-Entscheidung, in der für den Telex-Verkehr verlangt wird, daß die übermittelte Erklärung abschließend den Namen des Urhebers als Ersatz für dessen Unterschrift anführt.
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Allerdings schließt sich der Senat der herrschenden Meinung an, wonach die Übermittlung einer solchen Prozeßerklärung durch Telekopie/Telefax jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie dem Rechtsmittelgericht unmittelbar oder durch die Vermittlung von Behörden (nicht von Privatpersonen oder -einrichtungen) zugeleitet wird (OLG Koblenz NStZ 1984, 236; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., Rdn. 139 der Einleitung; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., Rdn. 23 zu § 345; vgl. auch BGHSt 31, 7/9, wonach die Übermittlung einer Revisionsbegründung mittels Fernschreibens - Telex - grundsätzlich zulässig ist; ebenso Pikart in KK-StPO, 2. Aufl., Rdn. 17 zu § 345).
  • BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Der der Justizbehörde übermittelte Text ist nämlich - wie vorstehend unter I. bereits mitgeteilt - nicht von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterschrieben worden, sondern enthält lediglich maschinenschriftliche Worte, durch die der Zweck einer Unterschrift nicht erreicht werden kann, der darin liegt, daß klargestellt wird, daß die vorangestellte Erklärung von dem Verteidiger herrührt und er die Verantwortung für ihren Inhalt übernimmt, vgl. BGHSt 8, 174/177.
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt und/oder begründet werden können (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1983, 1498; BGH NJW 1989, 589; BGH NJW 1990, 187; BGH NJW 1990, 188; BGH NJW 1990, 990; BAG NJW 1984, 199 f.; BAG NJW 1987, 341 f.; BAG NJW 1989, 1822 f.; BFH NJW 1982, 1520; BSG NJW 1986, 1778; BVerwG NJW 1989, 2641; Senat, NJW-RR 1990, 894, 895; OLG Hamburg, NJW 1989, 3167), obwohl sonst grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung dre Rechtsmittelschrift oder -begründung für erforderlich erachtet wird.
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 4 Ss OWi 642/03

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit Jahren herrschende und zumindest nahezu unbestrittene Meinung, daß die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Übersendung bestimmender Schriftsätze wirksam per Fax erfolgen kann (vgl. z.B. BVerfG, MDR 2000, 836; HansOLG NStZ 1989, 587, OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 - 4 Ws 128/01 -).
  • KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Denn für den rechtzeitigen Eingang einer solchen Begründung per - wie vorliegend - Telefax ist es erforderlich, dass die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senat NJW 1997, 1864; OLG Hamburg NStZ 1989, 587).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
    Ebenso OLG Hamburg (Beschluß Ä 1 Ss 132/89 (49) 51/89 Ä v. 28.9.89, in DAR 1989, 468 = MDR 1990, 77 = NJW 1989, 3167 = NStZ 1989, 587 ); vgl. ferner den Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Christian Wolf, Bonn, in NJW 1989, 2592 ("Die Verwendung eines Fernkopierers zur Dokumentenübermittlung«).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht